Berlin – Der Bundestag hat in einem Paket von Gesetzesänderungen zum Opferschutz die Verjährungsfrist für weibliche Genitalverstümmlung deutlich verlängert. Da FGM meist an sehr jungen Mädchen vorgenommen wird, konnte die Straftat, die in Deutschland je nach Fall als einfache, gefährliche oder schwere Körperverletzung behandelt wird, oft ungeahndet verjähren. Um die Möglichkeit einer Strafverfolgung zu verbessern, wird die Verjährungsfrist von 5 (bei einfacher und gefährlicher) bzw. 10 Jahren (bei schwerer Körperverletzung) erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit des Opfers einsetzen. Einige Abgeordnete hatten zusätzlich eine generelle Beurteilung von FGM als schwere Körperverletzung gefordert.



