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Gesetzesvorschlag des Bundesrates zu FGM in Deutschland

Berlin – die Justizminister der Länder unterstützen einen Gesetzesvorschlag des Bundesrates zum Thema weibliche Genitalverstümmelung. Das neue Gesetz sieht eine Mindesthaftstraße von zwei Jahren vor und schließt Verstümmelungen, die im Ausland begangen werden mit ein. Auch die Verjährungsfrist soll erst nach erreichen der Volljährigkeit des Opfers einsetzen.

Die Justizminister erklärten, FGM gehe aufgrund der lebenslangen physischen und psychischen Folgen weit über eine bloße Körperverletzung hinaus.

Quelle: Spiegel online

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