Unsere Forderungen

1. Klares Statement

Voraussetzung für ein gemeinsames, wirksames Vorgehen gegen FGM weltweit ist ein klarer Konsens: ‚Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen! Wir dulden es nicht!‘ Die UNO, die Europäische Union, die Afrikanische Union und alle sonstigen Staatenbünde müssen im Namen aller ihrer Mitgliedsstaaten eine solche Erklärung verabschieden – und dafür sorgen, dass die Öffentlichkeit davon erfährt. Damit niemand jemals wieder sagen kann, er/sie habe nicht gewusst, dass FGM ein Verbrechen ist!

2. Lückenlose Gesetze – strikte Anwendung

Eigentlich ist weibliche Genitalverstümmelung in vielen Staaten direkt oder indirekt verboten. Das Problem: Die Gesetze sind oft lückenhaft. Systematische Ermittlungen in größerem Stil hat es bis dato nur in Frankreich gegeben.

Deshalb:

a.) FGM muss weltweit als ein Verbrechen eingestuft und genau definiert werden – so dass kein Zweifel mehr darüber bestehen kann, wann es sich um einen Fall von Genitalverstümmelung handelt und wann nicht

b.) FGM muss konsequent verfolgt werden -
unabhängig von der Staatsbürgerschaft des Täters
unabhängig von der Staatsbürgerschaft des Opfers
unabhängig vom Ort des Verbrechens
Jede/r Täter/in muss unter allen erdenklichen Umständen für die Genitalverstümmelung eines Mädchens haftbar gemacht werden können.

c.) Jeder Verdacht einer Genitalverstümmelung muss zwingend (!) eine strafrechtliche Ermittlung nach sich ziehen

d.) Die gynäkologische Untersuchung eines möglichen Opfers und ihrer Schwestern muss verpflichtender Bestandteil jeder Ermittlung sein – unabhängig vom Einverständnis der Eltern.

Achtung: In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein Phänomen aufmerksam machen, das mich besonders betroffen gemacht hat: In Immigrantenfamilien kommt es immer häufiger vor, dass Eltern ihre Töchter im heiratsfähigen Alter (ab 12 Jahre) nach Afrika schicken um sie dort verstümmeln zu lassen und sie anschließend zwangsweise zu verheiraten. Diese Mädchen kehren nie wieder nach Europa, den USA, Kanada oder Australien zurück. Die Eltern bleiben und glauben, mit einem solchen Vorgehen einer Strafe entgehen zu können. Das muss sich ändern! Auch wer sein Kind in Afrika verstümmeln und zwangsverheiraten lässt, muss von einem europäischen, amerikanischen, etc. Gericht verurteilt und für Jahre ins Gefängnis gebracht werden! Dazu darf es keine Alternative geben!

3. Wirksamer Kinderschutz

Was für die Gesetze zum Verbot von FGM gilt, trifft ebenso auf den Kinderschutz zu. Dieser greift, wenn es darum geht, eine drohende Genitalverstümmelung zu verhindern. Auch hierfür existieren in vielen Staaten entsprechende Regelungen – auch hier gibt es Lücken.

Die Eckpunkte eines wirksamen Kinderschutzes:

a.) Ein frühzeitiges Eingreifen muss möglich sein – nicht erst, wenn „akute Gefahr“ besteht

b.) Jeder Verdacht auf eine drohende Verstümmelung muss zwingend bestimmte Schritte nach sich ziehen • bis sichergestellt ist, dass die Gefahr langfristig gebannt ist

c.) Ein Richter muss eine gynäkologische Untersuchung des Mädchens und ihrer Schwestern sowie regelmäßige Nachkontrollen anordnen können – auch ohne das Einverständnis der Eltern

d.) Die Ausreise des Mädchens muss, wenn nötig, verboten werden

e.) Jeder Richter muss den Eltern zeitlich begrenzt das Sorgerecht entziehen und das Mädchen für eine bestimmte Zeit aus der Familie nehmen können

f.) Als letzte Maßnahme: Auch der endgültige Entzug des Sorgerechts muss möglich sein

4. Uneingeschränkte Meldepflicht

Damit Kinderschutz und Verbotsgesetze angewendet und Ermittlungen erfolgreich geführt werden können, müssen die Behörden von den einzelnen Fällen erfahren – was häufig ein Haupthindernis darstellt.

Deshalb:

a.) Jede/r BürgerIn muss zwingend dazu verpflichtet sein, jeglichen Verdacht einer drohenden oder stattgefundenen Genitalverstümmelung den Behörden (Polizei, Justiz, Sozialbehörden) zu melden

b.) Das schließt jene Berufe mit ein, die besonders häufig mit möglichen Opfern weiblicher Genitalverstümmlung in Kontakt kommen: MedizinerInnen, KrankenpflegerInnen, Hebammen, SozialarbeiterInnen, etc. Ihnen kommt bei der Aufdeckung dieser Fälle eine besondere Bedeutung zu, weshalb sie bei Missachtung der Meldepflicht haftbar gemacht werden sollten

c.) Die Schweigepflicht muss für die entsprechenden Berufe in diesem Falle aufgehoben sein

5. FGM als Asylgrund – weltweit!

FGM ist ein Verbrechen, das sich gegen Frauen richtet, weil sie Frauen sind. Wer sich gegen die Praktik sträubt, wird unter Druck gesetzt, bedroht, verfolgt. Manchmal bis in das Land, in das sie eingewandert ist. FGM ist politische Verfolgung. Sie muss als solche anerkannt werden. Wer es schafft, vor dieser Praktik zu fliehen, hat das Recht auf Schutz. Es muss endlich das passieren, was zahlreiche Politikerinnen, Frauenrechtlerinnen und Nichtregierungsorganisationen seit Jahren fordern: Weibliche Genitalverstümmelung muss weltweit und explizit als Asylgrund anerkannt werden!

6. Flächendeckende Schulungen

Jeder, der beruflich mit FGM konfrontiert werden könnte, muss genau über diese Praktik Bescheid wissen. Das gilt nicht nur für MedizinerInnen, PsychologInnen, KrankenpflegerInnen, Hebammen und SozialarbeiterInnen, sondern auch für Vertreter der staatlichen Behörden: PolizistInnen, RichterInnen, StaatsanwältInnen.

Nur wer genau weiß, was weibliche Genitalverstümmelung ist, wo und wie sie durchgeführt wird und aus welchen Gründen, kann die richtigen Fragen stellen und beurteilen, welche Aussagen der Wahrheit entsprechen und welche nicht. Eine Mutter, die beispielsweise vor Gericht erzählt, das Kind habe bei der Verstümmelung nicht geweint, lügt – ein Richter, der nichts über die Praktik weiß, kann diese Aussage schlecht einschätzen.

FGM muss daher fixer Bestandteil aller Ausbildungen und Studiengänge für Berufe sein, die mit der Praktik zu tun haben könnten. Wo das nicht möglich oder sinnvoll ist, müssen entsprechende Schulungen diese Lücke schließen. Auch regelmäßige Nachschulungen halte ich für notwendig, die zumindest teilweise auch berufsübergreifend stattfinden sollten. Will man FGM wirksam bekämpfen, müssen viele verschiedene Institutionen eng zusammenarbeiten. Gemeinsame Schulungen könnten gegenseitige Berührungsängste abbauen und die Kooperation entscheidend verbessern.

7. Gezielte Präventionsarbeit

Es müssen genügend staatliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, um wirksame Präventionsarbeit leisten zu können.

Diese umfasst:

a.) Allgemeine Aufklärungskampagnen durch Fernsehspots, Anzeigen und Plakataktionen, um auf das Thema aufmerksam zu machen und über die Gesetzeslage und Handlungsmöglichkeiten zu informieren

b.) Spezielle Aufklärungskampagnen in Flüchtlingsheimen, Schulen, Kindergärten und bei der Sozialarbeit

c.) Gezielte Aufklärung in Arztpraxen und Krankenhäusern

d.) Bei der Visa-Vergabe in Konsulaten in den Herkunftsländern: Präzise Informationen über die hiesige Gesetzeslage zu FGM und die Haltung der Weltgemeinschaft zu diesem Problem – vor allem für neu ankommende EinwandererInnen, aber auch für Reisegäste, um möglichst viele Menschen damit zu konfrontieren

e.) Regelmäßige verpflichtende Schuluntersuchungen aller (!) Mädchen

f.) Schutz und angemessene Betreuung möglicher Opfer und ihrer Angehörigen. Das heißt beispielsweise, anonyme Wohnungen und Verpflegung für Frauen bereitzustellen, die aus ihren Familien fliehen, um ihre Töchter vor einer Genitalverstümmelung zu bewahren

8. Dialog mit den Herkunftsländern

Die Weltgemeinschaft muss den Regierungen der Herkunftsländer klar und deutlich ihre Position zu FGM mitteilen und deutlich machen, dass dieses Verbrechen nicht geduldet wird.

In einigen afrikanischen Staaten gibt es Regierungsinitiativen, weibliche Genitalverstümmelung gesetzlich zu verbieten. Diese Regierungen müssen in ihrem Vorhaben unterstützt werden, ebenso jene, die FGM schon verboten haben und sich nun um die Umsetzung dieser Gesetze bemühen.

9. Mehr Forschung über FGM

Wenn man mittlerweile auch relativ viel über weibliche Genitalverstümmelung weiß – es besteht noch ein enormer Forschungsbedarf. Bisherige Strategien im Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung beruhen häufig noch auf losen Annahmen oder so genannten „Erfahrungswerten“, ohne jemals genau geprüft worden zu sein. Die Forschung über FGM muss daher durch staatliche Mittel entsprechend gefördert und intensiviert werden.

Zu den offenen Fragen zählen:

a.) genaue Zahlen der Opfer in den einzelnen Staaten – zahlreiche vorhandene Daten beruhen lediglich auf groben Schätzungen und ungenauen Hochrechnungen.

b.) Faktoren, die zur Ablehnung bzw. Aufrechterhaltung dieser Praktik im Einwanderungsland beitragen – bei der ersten im Unterschied zur zweiten oder dritten Einwanderergeneration.

c.) Wirksamkeit der einzelnen Strategien (Kampagnen, aufklärende Sozialarbeit, Prozesse/Strafen) im Kampf gegen FGM – sie sollten systematisch ausgewertet werden, um die wirksamste Vorgehensweise festzustellen.

d.) Medizinische Möglichkeiten zur Wiederherstellung der Klitoris. Die Methode von Dr. Foldès bietet dabei einen vielversprechenden Ansatz. Dieser Weg sollte weiterverfolgt werden.

Forderung an Krankenkassen, Ärzten, Soziale Dienste

1. Klare Richtlinien

Bei der weltweiten Recherche ist mir eines deutlich geworden: Es herrscht teilweise eine erschreckende Unwissenheit über weibliche Genitalverstümmelung unter den Berufsgruppen, die eine besonders wichtige Rolle im Kampf gegen FGM spielen: ÄrztInnen, KrankenpflegerInnen und Hebammen, SozialarbeiterInnen, KindergärtnerInnen und LehrerInnen. Selbst Angehörige dieser Berufe, die über das Thema Bescheid wissen, sind sich oft unsicher, wie in einem bestimmten Fall zu reagieren ist. Das ist problematisch, sind die Behörden doch auf die Zusammenarbeit mit diesen Berufsgruppen angewiesen, um überhaupt auf Fälle von FGM aufmerksam gemacht zu werden.

Die Berufsverbände müssen daher klare Richtlinien erlassen, wie im Falle einer drohenden oder vermuteten Verstümmelung vorzugehen ist und welche Möglichkeiten bestehen, um ein solches Verbrechen zu verhindern. Die Richtlinien können entscheidend dazu beitragen, das Bewusstsein für weibliche Genitalverstümmelung in diesen Berufen zu schärfen und bei entsprechenden Verdachtsmomenten erfolgreich einzugreifen. Grenzüberschreitender Erfahrungsaustausch und Vergleich bestehender Richtlinien mögen dabei einen wertvollen Beitrag leisten.

Besonders am Herzen liegt mir in diesem Zusammenhang die Frage der Re-Infibulation, also das Wiederzunähen der Vagina, beispielsweise nach der Geburt eines Kindes. Oft haben mir Ärzte berichtet, an sie sei dieser Wunsch von der betroffenen Frau selbst herangetragen worden. Das mag durchaus sein. Nach meinem Verständnis kommt die Re-Infibulation jedoch einer indirekten Zustimmung zu weiblicher Genitalverstümmelung gleich. Man kann nicht FGM ablehnen und gleichzeitig aktiv dazu beitragen, dass eine Frau verstümmelt bleibt, indem man sie wieder zunäht. Ich wünsche mir daher einen weltweiten Konsens, der Re-Infibulationen verurteilt und verbietet.

2. Flächendeckende Schulungen

Neben spezifischen Richtlinien für die einzelnen Berufe ist es wichtig, dass Angehörige des Sozial- und Gesundheitswesens ein breites Verständnis der Problematik haben. Umfassende Informationen sollten daher ein verpflichtender Bestandteil der jeweiligen Ausbildungen und Studiengänge sein – über die einzelnen Formen und die Gesundheitsfolgen von weiblicher Genitalverstümmelung, aber auch über die jeweilige Gesetzeslage. Darüber hinausgehend halte ich regelmäßige Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für notwendig.

Mindestens genau so wichtig wie das „technische“ Know-how ist aber die Einsicht, dass weibliche Genitalverstümmelung eine Menschenrechtsverletzung darstellt. Dieser Punkt ist besonders bedeutend, weil es meist ÄrztInnen, Hebammen oder SozialarbeiterInnen sind, die zuerst von einem konkreten FGM-Verdacht erfahren. Solange nicht ein klares Bewusstsein darüber besteht, dass FGM eine Menschenrechtsverletzung ist – und eben nicht Teil einer Tradition, Religion oder Kultur -, wird es immer wieder vorkommen, dass Fälle verschwiegen werden anstatt das Mädchen zu schützen. Aus Angst, als rassistisch abgestempelt zu werden; aus Angst, das in einen gesetzte Vertrauen zu verlieren; oder – noch schlimmer – aus schulterzuckender, pseudo-toleranter Gleichgültigkeit.
Das gilt vielleicht in besonderer Weise für jene Berufe, die einer Schweigepflicht unterliegen. Ein Arzt beispielsweise wird nur dann die Aufhebung seiner Schweigepflicht in einem solchen Fall akzeptieren, wenn er verstanden hat, dass es hier um ein Verbrechen geht, bei dem einzugreifen auch seine menschliche Verpflichtung und Verantwortung ist.

In den einzelnen Ausbildungsinhalten gibt es durchaus berufsspezifische Unterschiede, auf die natürlich entsprechend eingegangen werden muss. Ein Gynäkologe beispielsweise muss genau wissen, wie eine intakte und eine verstümmelte Vagina eines Mädchens aussieht, um in der Lage zu sein, eine Verstümmelung überhaupt zu diagnostizieren. Auf andere Fachärzte oder andere Berufsgruppen trifft das in diesem Maße nicht zu.

Allerdings gibt es auch ein Basiswissen, über das alle Berufsgruppen verfügen sollten, die in irgendeiner Form mit weiblicher Genitalverstümmelung konfrontiert sein könnten. Hier halte ich berufsübergreifende Schulungen für sinnvoll und notwendig, die auch Polizei und Justizbehörden einschließen sollten. Das fördert das gegenseitige Verständnis und das Wissen um die Rolle anderer Institutionen – schließlich sind wir im Kampf gegen FGM alle auf eine gute behördliche- und organisationsübergreifende Zusammenarbeit angewiesen.

3. Umfangreiche, systematische Präventionsarbeit

Dazu gehören:

a.) Aufklärungskampagnen in Flüchtlingsheimen, Kindergärten, Schulen, Arztpraxen, Krankenhäusern und bei der Sozialarbeit

b.) Ärztliche Informationsgespräche mit Patientinnen aus Risiko-Gruppen

c.) Regelmäßige verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen von allen (!) Mädchen in Kindergärten und Schulen, inklusive einer gynäkologischen Untersuchung.

d.) Auf diesem Weg könnte auch sexueller Kindesmissbrauch leichter festgestellt werden

e.) Soziale Schutzeinrichtungen (zum Beispiel anonyme Wohnungen) für Eltern(teile), die vor der Familie fliehen, um ihr Kind vor einer drohenden Verstümmelung zu schützen.

4. Kostenlose Rückoperationen in Europa

Jede Frau, die möchte, sollte kostenlos eine Rückoperation vornehmen können.
Das gilt sowohl für eine Auftrennung der Naht im Falle einer kompletten Entfernung der inneren und äußeren Schamlippen (Desinfibulation) als auch, wenn gewünscht, für eine rekonstruierende Operation. Die Krankenkassen in allen europäischen Ländern sollten diese Operationen anerkennen und die Kosten dafür voll übernehmen.

Bei der rekonstruierenden Operation wird die Klitoris zumindest teilweise wieder hergestellt, wie ich in meinem Buch „Schmerzenskinder“ beschreibe. Auch die sexuellen Empfindungen kehren in 80 Prozent der Fälle wieder zurück. Leider gibt es bis dato nur einen französischen Chirurgen, Dr. Pierre Foldès, der diese Technik entwickelt hat und eine solche Operation vornehmen kann. Das Verfahren ist nicht unumstritten, und ich kenne einige Leute, die eine solche Operation ablehnen. Ich wünsche mir trotzdem, dass sich diese Technik in Europa verbreitet und bald auch von anderen Ärzten angewandt werden kann: Damit alle Frauen, die es wollen (!), diese Operation machen können.

5. Grenzüberschreitender Austausch, weltweite Zusammenarbeit

Die bisherigen Bemühungen gegen FGM weltweit finden größtenteils innerhalb der einzelnen Landesgrenzen statt. In fast jedem Land gibt es unterschiedliche Praktiken und Regelungen im Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung. Diese Erfahrungen werden noch viel zu wenig miteinander geteilt. Während meiner Recherche-Reisen habe ich beispielsweise einige GesprächspartnerInnen – meist ÄrztInnen, die sich auf FGM spezialisiert hatten – auf die Operation von Dr. Foldès angesprochen. Die wenigsten hatten jemals etwas von dieser Technik gehört, obwohl sie schon seit Jahren existiert.

Kurz- und mittelfristig brauchen wir einen viel intensiveren Austausch – durch Konferenzen, Forschungsprojekte, gemeinsame Trainings – zwischen den einzelnen nationalen Institutionen. Nur so werden wir die besten Strategien für den Kampf gegen FGM finden und Zeit kostende Fehler vermeiden. Langfristig brauchen wir ein einheitliches Vorgehen der Weltgemeinschaft gegen weibliche Genitalverstümmelung. Denn FGM ist ein weltweites Problem.