Schweizer Bundesgericht bestätigt Urteil im Genitalverstümmelungsprozess

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Somalierin zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt

Waris Dirie (Mitte) mit vor FGM geretteten Kindern.

Ein Urteil mit weitreichenden Folgen! Eine Somalierin wurde zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt, da sie vor der Einreise in die Schweiz ihre beiden Töchter beschneiden hat lassen. Den Einwand der Frau, wonach sie nicht gewusst habe, dass ihr Handeln strafbar ist, ließ das Bundesgericht nicht zu. Wie das Gericht weiter festhielt, spielt es keine Rolle, dass die Tat im Ausland begangen wurde und die Frau damals noch keinen Bezug zur Schweiz hatte.

"Weibliche Genitalverstümmelung ist auch dann strafbar, wenn die Straftat im Ausland begangen wird, der Täter in der Schweiz ist und nicht ausgeliefert wird", hieß es in der Begründung und das Gericht fügte weiter hinzu, dass sich das Verbot auch auf Personen erstrecken könnte, die sich nur auf Durchreise im Land befinden. "Ein Meilenstein im Kampf gegen FGM! Dieses Urteil hat weitreichende Folgen", sagt Waris Dirie und freut sich über die Entscheidung. "Ab sofort können alle Eltern bei deren Töchtern FGM festgestellt wird, egal, wo das gemacht wurde, vor Gericht gestellt und verurteilt werden."

Trotzdem rechtfertigt der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) weiterhin die Mädchenbeschneidung. Dabei geht es um die Entfernung der Klitorisvorhaut, im Islam als "Sunna-Beschneidung" bekannt. Ferah Ulucay, Generalsekretärin Islamischer Zentralrat Schweiz, kämpft sogar dafür, dass Eltern entscheiden können, ob sie ihre Töchter in der Schweiz beschneiden lassen wollen. Zuletzt hatte sie das in der Sendung "Talk im Hangar-7" auf Servus TV kundgetan. Für Waris Dirie ein Skandal, denn nach der Urteilsbestätigung des Schweizer Bundesgerichts ist so eine Haltung nicht tragbar!

Quellen: https://www.watson.ch/schweiz/justiz/270125570-weibliche-beschneidung-bundesgericht-bestaetigt-urteil-gegen-somalierin

https://www.servus.com/tv/videos/aa-1xg8yxydd2112/

 

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